Ihr Bestatter in Holzkirch & Langenau – Unsere Dienstleistungen

  • Beratung
  • Grundversorgung der oder des Verstorbenen
  • Übernahme von Formalitäten
  • Aufbahrung – auf Wunsch auch daheim dank Modern Embalming
  • Überführungen im In- und Ausland
  • Organisation und Gestaltung der Trauerfeier
  • Anzeigen und Drucksachen
  • Blumenschmuck und Dekoration
  • Vermittlung freier Trauerredner, Organisation und Musiker
  • Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge

Manche weisen den Gedanken an den eigenen Tod weit von sich, andere möchten die Form ihrer eigenen Bestattung schon zu Lebzeiten selbst regeln. Unterbleibt dies, bleiben Wünsche oft unverwirklicht – sei es, weil Angehörige darüber nicht informiert sind, sei es, da die Wünsche nicht finanzierbar sind. Der 2004 erfolgte Wegfall des gesetzlichen Sterbegeldes belastet Angehörige ohnehin stärker als zuvor mit Bestattungskosten. Wir beraten Sie deshalb umfänglich im Raum Langenau und Holzkirch.

Nutzen Sie unsere Beratung zur Bestattungsvorsorge. Von Art und Ablauf Ihrer Bestattung über die Grabstein-Inschrift bis hin zur Musik können Sie alles selbst bestimmen.

Wir bieten Ihnen folgende Vertragsarten der Bestattungsvorsorge:

  • Vorsorgevertrag ohne Anzahlung
  • Vorsorgevertrag mit Anzahlung

Digitaler Nachlass

Die digitalen Hinterlassenschaften eines Verstorbenen sind für Angehörige meist nur selten zugänglich und damit im Sterbefall nicht kontrollierbar. Mit dem Online-Schutzpaket können Sie als Angehörige den digitalen Nachlass einfach ermitteln und entsprechend regeln lassen. Einfach, sicher und in allen wesentlichen Bereichen des Internets.

Als Bestatter können wir uns auch um den Digitalen Nachlass des Verstorbenen kümmern. Jeder, der das Internet nutzte, hinterlässt nach seinem Tod einen persönlichen digitalen Nachlass. Dieser ergibt sich aus der digitalen Identität, die alle gespeicherten Daten zur Person beinhaltet und dementsprechend sehr individuell ist. Dabei sind gerade extern hinterlassene Daten, also z. B. bei Internetunternehmen und -portalen, für Angehörige von Bedeutung:

  • Persönliche Daten
  • Nutzerkonten und -profile
  • Mitgliedschaften, Verträge und Abonnements
  • Guthaben
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Wen betrifft der digitale Nachlass?

Wie jede andere Form des Nachlasses betrifft auch der digitale Nachlass vor allem die Angehörigen und Erben. Und zwar immer dann, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten das Internet nutzte. Ungeregelt birgt der digitale Nachlass für jeden Angehörigen das Risiko einer Reihe von finanziellen Nachteilen und insbesondere in der Trauerzeit weitere vermeidbare Unannehmlichkeiten. Gleichzeitig gehen dann auch wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.

Können Angehörige den digitalen Nachlass selbstständig regeln?

Voraussetzungen für eine selbständige Regelung durch die Angehörigen sind die Kenntnis der digitalen Identität und der Zugriff auf die Nutzerkonten des Verstorbenen. In der Regel liegt beides nicht oder nicht vollständig vor. Die Internetnutzung hat sich zudem in wenigen Jahren so drastisch verändert, dass eine sichere Regelung durch die Angehörigen selbst immer schwieriger bis unmöglich wird. Im schlimmsten Fall gehen dann auch wertvolle Erinnerungen und Vermögenswerte verloren.

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